Bargeld in Bankschließfächern ist in der Regel **nicht** automatisch durch die Bank versichert. Die meisten Banken schließen Bargeld explizit von der Haftung aus, falls es aus dem Sch... [mehr]
Der Basis- und der Standardtarif sind zwei verschiedene Tarifmodelle in der privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland. Hier sind die wesentlichen Unterschiede: 1. **Zielgruppe:** - **Basistarif:** Dieser Tarif ist für Personen gedacht, die aufgrund von Alter, Vorerkrankungen oder anderen Gründen Schwierigkeiten haben, eine reguläre private Krankenversicherung abzuschließen. Er steht auch Personen offen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV wechseln möchten. - **Standardtarif:** Dieser Tarif ist für langjährig privat Versicherte gedacht, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind und mindestens 65 Jahre alt sind oder eine Rente beziehen und mindestens 55 Jahre alt sind. 2. **Leistungsumfang:** - **Basistarif:** Der Leistungsumfang ist mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Es gibt jedoch keine Altersrückstellungen, was bedeutet, dass die Beiträge im Alter steigen können. - **Standardtarif:** Auch hier ist der Leistungsumfang mit dem der GKV vergleichbar, jedoch können Altersrückstellungen aus früheren PKV-Verträgen angerechnet werden, was die Beiträge im Alter stabiler halten kann. 3. **Beitragshöhe:** - **Basistarif:** Die Beiträge sind gesetzlich gedeckelt und dürfen den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Es gibt eine soziale Komponente, die sicherstellt, dass der Beitrag 50% des Einkommens nicht übersteigt. - **Standardtarif:** Die Beiträge sind in der Regel niedriger als im Basistarif, da Altersrückstellungen berücksichtigt werden. Auch hier gibt es eine Deckelung, die sicherstellt, dass die Beiträge nicht höher als der Höchstbeitrag der GKV sind. 4. **Wechselmöglichkeiten:** - **Basistarif:** Versicherte können in den Basistarif wechseln, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. eine Kündigung des bisherigen PKV-Vertrags oder eine besondere Notlage. - **Standardtarif:** Der Wechsel in den Standardtarif ist nur für langjährig privat Versicherte möglich, die die Alters- und Rentenvoraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen zu den Tarifen können bei den jeweiligen privaten Krankenversicherungen oder auf offiziellen Webseiten wie [PKV-Verband](https://www.pkv.de/) gefunden werden.
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Um eine Cyber-Rechtsschutzversicherung attraktiv und als sinnvolle Ergänzung zu einer bestehenden Cyber-Versicherung zu gestalten, könnten folgende Highlights aufgenommen werden: 1. **Recht... [mehr]
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Bei einem kleinen Schaden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag (auch Kostenvorschlag genannt) einer Werkstatt aus. Die Versicherung verlangt meist nur bei größeren oder unklaren Sch&au... [mehr]
Bei einer Schadensregulierung mit der Versicherung läuft der Prozess in der Regel folgendermaßen ab: 1. **Schadensmeldung:** Du meldest den Schaden deiner Versicherung, meist telefonisch,... [mehr]