Existiert in Luxemburg ein Sicherungsfonds für insolvente Lebensversicherungen?

Antwort

In Luxemburg existiert kein staatlicher Sicherungsfonds für Lebensversicherungen, wie es ihn beispielsweise in Deutschland mit dem "Protektor Lebensversicherungs-AG" gibt. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz einer luxemburgischen Lebensversicherungsgesellschaft kein gesetzlicher Einlagensicherungsfonds einspringt, um die Ansprüche der Versicherungsnehmer zu schützen. Allerdings gibt es in Luxemburg ein besonderes Schutzsystem, das als "Triangulaire" oder "Dreieckskonvention" bekannt ist. Dabei werden die Vermögenswerte der Versicherungsnehmer getrennt vom übrigen Vermögen der Versicherungsgesellschaft bei einer Depotbank verwahrt. Diese Trennung soll sicherstellen, dass die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall bevorzugt behandelt werden und die Vermögenswerte nicht in die Insolvenzmasse der Versicherungsgesellschaft fallen. Weitere Informationen dazu findest du beispielsweise auf der Seite der luxemburgischen Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor (CSSF): https://www.cssf.lu/de/ Zusammengefasst: Einen klassischen Sicherungsfonds wie in manchen anderen Ländern gibt es in Luxemburg nicht, aber es existiert ein spezieller Anlegerschutzmechanismus für Lebensversicherungen.

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