In Luxemburg existiert kein staatlicher Sicherungsfonds für Lebensversicherungen, wie es ihn beispielsweise in Deutschland mit dem "Protektor Lebensversicherungs-AG" gibt. Das bedeutet,... [mehr]
Nein, ein Gläubiger hat bei einer insolventen Versicherung in Luxemburg **keine absolute Garantie** auf die Auszahlung des vollen Policewerts, auch wenn das sogenannte **Sicherheitsdreieck** besteht. **Hintergrund zum Sicherheitsdreieck:** Das luxemburgische Sicherheitsdreieck ist ein rechtliches Konstrukt, das die Trennung der Vermögenswerte der Versicherungsgesellschaft von den Vermögenswerten der Versicherungsnehmer sicherstellt. Die Policewerte werden bei einer Depotbank (Treuhänder) verwahrt, die von der Aufsichtsbehörde (Commissariat aux Assurances, CAA) überwacht wird. Im Insolvenzfall der Versicherung sollen diese Vermögenswerte vorrangig zur Befriedigung der Ansprüche der Versicherungsnehmer verwendet werden. **Wichtige Punkte:** - Das Sicherheitsdreieck bietet einen **hohen Schutz** für Versicherungsnehmer, da die Policewerte als Sondervermögen behandelt werden. - Im Insolvenzfall werden die Ansprüche der Versicherungsnehmer **vorrangig** bedient. - **Eine absolute Garantie** auf die vollständige Auszahlung besteht jedoch nicht. Es können z.B. Verluste entstehen, wenn das Sondervermögen nicht ausreicht (z.B. durch Wertverluste der Anlagen oder Fehler in der Verwaltung). - Das Sicherheitsdreieck schützt **vor allem vor dem Zugriff anderer Gläubiger** der Versicherung, nicht aber vor Marktrisiken oder Betrug. **Fazit:** Das Sicherheitsdreieck in Luxemburg bietet einen sehr starken, aber keinen absoluten Schutz. Eine 100%ige Garantie auf die Auszahlung des Policewerts gibt es nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Versicherungsnehmer im Insolvenzfall leer ausgehen, ist durch das Sicherheitsdreieck deutlich reduziert. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite der [Commissariat aux Assurances Luxemburg](https://www.caa.lu/).
In Luxemburg existiert kein staatlicher Sicherungsfonds für Lebensversicherungen, wie es ihn beispielsweise in Deutschland mit dem "Protektor Lebensversicherungs-AG" gibt. Das bedeutet,... [mehr]