Ist eine rückwirkende Feststellung der Versicherungspflicht möglich?

Antwort

Rückwirkend kann die Versicherungspflicht in bestimmten Fällen festgestellt werden, insbesondere wenn es um Sozialversicherungen wie die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung geht. Dies kann beispielsweise durch eine Betriebsprüfung oder eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Wenn festgestellt wird, dass eine Versicherungspflicht bestand, können Beiträge nachgefordert werden. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder direkt an die zuständige Versicherungsträger zu wenden. Weitere Informationen findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de).

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