Versicherungspflichtige Personengruppen auflisten

Antwort

Versicherungspflichtige Personengruppen in Deutschland sind unter anderem: 1. **Arbeitnehmer**: Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und ein bestimmtes Einkommen erzielen. 2. **Azubis**: Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen. 3. **Studenten**: Studenten, die an einer Hochschule immatrikuliert sind und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. 4. **Selbstständige**: In bestimmten Fällen sind auch Selbstständige versicherungspflichtig, insbesondere wenn sie nicht genügend Einkommen erzielen. 5. **Rentner**: Personen, die eine Rente beziehen, können ebenfalls versicherungspflichtig sein, abhängig von der Art der Rente. 6. **Arbeitslose**: Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, sind ebenfalls versicherungspflichtig. Diese Gruppen unterliegen in der Regel der gesetzlichen Krankenversicherung, es gibt jedoch auch Ausnahmen und spezielle Regelungen.

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