Gilt rechts vor links an Straßenkreuzungen?

Antwort

Ja, die Regel "rechts vor links" gilt an Straßenkreuzungen, wenn keine anderen Verkehrszeichen oder Ampeln die Vorfahrt regeln. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt haben. Diese Regelung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt und dient dazu, den Verkehrsfluss an unbeschilderten Kreuzungen und Einmündungen zu regeln.

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