Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis darfst du im Straßenverkehr grundsätzlich keine motorisierten Fahrzeuge führen. Das umfasst Autos, Motorräder und andere motorisierte Zweirä... [mehr]
Im Jahr 1988 trat in Deutschland eine bedeutende Änderung in der Straßenverkehrsordnung in Kraft: die Einführung der 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren. Diese Regelung sollte die Verkehrssicherheit erhöhen und Unfälle, die durch Alkohol am Steuer verursacht werden, reduzieren. Die Maßnahme war Teil einer umfassenderen Strategie zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr.
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis darfst du im Straßenverkehr grundsätzlich keine motorisierten Fahrzeuge führen. Das umfasst Autos, Motorräder und andere motorisierte Zweirä... [mehr]