Erläutere die Benutzungsvorschriften für die Beleuchtungseinrichtungen am PKW und nenne die gesetzliche Grundlage.

Antwort

Die Benutzungsvorschriften für die Beleuchtungseinrichtungen am PKW sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Sichtbarkeit**: Die Beleuchtungseinrichtungen müssen jederzeit funktionsfähig sein, um die Sichtbarkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. 2. **Beleuchtung bei Dunkelheit**: Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist das Fahren mit eingeschaltetem Abblendlicht Pflicht. Das Fernlicht darf nur verwendet werden, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. 3. **Tagfahrlicht**: Fahrzeuge, die mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, dürfen tagsüber ohne Abblendlicht fahren, solange das Tagfahrlicht eingeschaltet ist. 4. **Blinker**: Blinker müssen bei Abbiegevorgängen oder Fahrspurwechseln rechtzeitig und deutlich gesetzt werden, um anderen Verkehrsteilnehmern die Absicht anzuzeigen. 5. **Rückleuchten und Bremslichter**: Diese müssen bei Betätigung der Bremsen oder beim Rückwärtsfahren leuchten, um die Absicht des Fahrers zu signalisieren. 6. **Zusätzliche Beleuchtung**: Zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen wie Nebelscheinwerfer dürfen nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden, z.B. bei Nebel oder starkem Regen. Die gesetzliche Grundlage für diese Vorschriften findet sich in der StVZO, insbesondere in den §§ 49 bis 56, sowie in der StVO, insbesondere in § 17 (Beleuchtung).

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