Beim Betrieb von Dienstfahrzeugen (DFzg) sind aktive Beifahrer bzw. Beifahrerinnen in der Regel dann notwendig, wenn dies durch Vorschriften, Dienstanweisungen oder besondere betriebliche Anforderungen vorgeschrieben ist. Typische Situationen, in denen ein aktiver Beifahrer erforderlich sein kann, sind: 1. **Fahrsicherheit und Unterstützung:** Bei Fahrten mit Sonder- und Wegerechten (z. B. Einsatzfahrten von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) ist ein aktiver Beifahrer vorgeschrieben, um den Fahrer zu unterstützen, z. B. beim Bedienen von Sondersignalen, Navigation oder Kommunikation. 2. **Ausbildung und Einweisung:** Während der Fahrausbildung oder bei Einweisungsfahrten muss oft ein erfahrener Beifahrer anwesend sein, um den Fahrer zu beaufsichtigen und einzugreifen, falls nötig. 3. **Betriebliche Vorschriften:** Manche Organisationen oder Behörden schreiben aus Sicherheitsgründen einen aktiven Beifahrer vor, z. B. bei Fahrten mit bestimmten Fahrzeugtypen, bei Nachtfahrten oder bei Transporten von Gefahrgut. 4. **Gesetzliche Vorgaben:** In bestimmten Fällen, etwa bei Fahrten mit Fahranfängern im Rahmen des begleiteten Fahrens (BF17), ist ein aktiver Beifahrer gesetzlich vorgeschrieben. Die genauen Anforderungen können je nach Organisation, Fahrzeugtyp und Einsatzart variieren. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Dienstvorschriften oder Betriebsanweisungen zu konsultieren, um Klarheit über die Notwendigkeit eines aktiven Beifahrers zu erhalten.