Kann der Bieter Auskunft über den Submissionsspiegel im Unterschwellenbereich vor Zuschlagserteilung erhalten?

Antwort

Im Allgemeinen hat ein Bieter im Rahmen von Vergabeverfahren das Recht auf Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen, die für die Bewertung seines Angebots relevant sind. Der Submissionsspiegel, der die Angebote der Bieter zusammenfasst, kann in vielen Fällen ein Teil dieser Unterlagen sein. Allerdings hängt die Auskunft über den Submissionsspiegel im Unterschwellenbereich von den spezifischen Vergabebestimmungen und den Regelungen des jeweiligen Auftraggebers ab. In der Regel ist es üblich, dass Bieter nach der Zuschlagserteilung Einsicht in den Submissionsspiegel erhalten, um Transparenz zu gewährleisten. Vor der Zuschlagserteilung kann dies jedoch eingeschränkt sein, um die Vertraulichkeit der Angebote zu wahren. Es ist ratsam, die genauen Vergabebedingungen und die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu prüfen oder direkt beim Auftraggeber nachzufragen, um Klarheit über die Auskunftspflichten zu erhalten.

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