Die Verkürzung der Angebotsfrist im Rahmen der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen dabei bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Eine Ve... [mehr]
Ja, gemäß der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) ist es möglich, einem Bieter vor Ablauf der Bindefrist Informationen zukommen zu lassen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es um die Klärung von Angeboten oder um die Beantwortung von Fragen geht, die während des Vergabeverfahrens aufgetreten sind. Es ist jedoch wichtig, dass alle Bieter gleich behandelt werden und keine unzulässigen Vorteile erhalten. Daher sollten solche Informationen transparent und im Einklang mit den Vergaberechtsvorschriften kommuniziert werden.
Die Verkürzung der Angebotsfrist im Rahmen der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen dabei bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Eine Ve... [mehr]