Ist es möglich, einem Bieter vor Ablauf der Bindefrist Informationen gemäß UVgO zu geben?

Antwort

Ja, gemäß der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) ist es möglich, einem Bieter vor Ablauf der Bindefrist Informationen zukommen zu lassen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es um die Klärung von Angeboten oder um die Beantwortung von Fragen geht, die während des Vergabeverfahrens aufgetreten sind. Es ist jedoch wichtig, dass alle Bieter gleich behandelt werden und keine unzulässigen Vorteile erhalten. Daher sollten solche Informationen transparent und im Einklang mit den Vergaberechtsvorschriften kommuniziert werden.

Kategorie: Vergabe Tags: Bieter Bindefrist UVgO
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