Ja, die Anmeldung des neuen gewählten Vereinsvorstands beim Amtsgericht muss in der Regel durch einen Notar erfolgen. Der Notar bestätigt die Unterschriften und die Beschlüsse des Verei... [mehr]
Die Vergütung eines Vereinsvorstands kann je nach Art des Vereins und dessen Satzung variieren. In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, dass Vorstandsmitglieder eine Vergütung erhalten, jedoch muss dies in der Satzung des Vereins festgelegt sein. Für gemeinnützige Vereine gilt, dass die Vergütung angemessen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins sein sollte. Es gibt keine festen gesetzlichen Vorgaben für die Höhe der Vergütung, jedoch sollte sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und dem Umfang der Tätigkeit stehen. Es ist ratsam, sich bei der Festlegung der Vergütung an den üblichen Honoraren für vergleichbare Tätigkeiten zu orientieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Vergütung den steuerlichen und rechtlichen Anforderungen entspricht.
Ja, die Anmeldung des neuen gewählten Vereinsvorstands beim Amtsgericht muss in der Regel durch einen Notar erfolgen. Der Notar bestätigt die Unterschriften und die Beschlüsse des Verei... [mehr]
Um einen neu gewählten Vereinsvorstand im Amtsgerichtsregister anzumelden, benötigst du in der Regel folgende Unterlagen und Informationen: 1. **Protokoll der Mitgliederversammlung**: Ein s... [mehr]