Was braucht man, um den neuen gewählten Vereinsvorstand im Amtsgerichtsregister anzumelden?

Antwort

Um einen neu gewählten Vereinsvorstand im Amtsgerichtsregister anzumelden, benötigst du in der Regel folgende Unterlagen und Informationen: 1. **Protokoll der Mitgliederversammlung**: Ein schriftliches Protokoll, das die Wahl des neuen Vorstands dokumentiert. Es sollte die Namen der gewählten Personen, das Datum der Versammlung und die Abstimmungsergebnisse enthalten. 2. **Anmeldung des Vorstands**: Ein Formular zur Anmeldung, das die neuen Vorstandsmitglieder namentlich auflistet. Dies kann oft direkt beim Amtsgericht oder online heruntergeladen werden. 3. **Nachweis der Vertretungsberechtigung**: In vielen Fällen muss nachgewiesen werden, dass die gewählten Vorstandsmitglieder auch tatsächlich zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. 4. **Personalausweise oder Reisepässe**: Kopien der Ausweise der neuen Vorstandsmitglieder zur Identifikation. 5. **Vereinsregisterauszug**: Falls vorhanden, kann ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister hilfreich sein. 6. **Gebühren**: Die Anmeldung kann mit Gebühren verbunden sein, die je nach Amtsgericht variieren können. Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Amtsgericht zu informieren, da die Anforderungen je nach Bundesland und spezifischem Gericht variieren können.

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