Muss die Anmeldung des neuen Vereinsvorstands beim Amtsgericht über einen Notar erfolgen?

Antwort

Ja, die Anmeldung des neuen gewählten Vereinsvorstands beim Amtsgericht muss in der Regel durch einen Notar erfolgen. Der Notar bestätigt die Unterschriften und die Beschlüsse des Vereins, was für die Eintragung ins Vereinsregister erforderlich ist. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Amtsgerichts zu beachten, da es in einigen Fällen auch abweichende Regelungen geben kann.

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