Wer ist für die Gefahrenabwehr von Abfallablagerungen auf Privatgelände zuständig?

Antwort

Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr bei Abfallablagerungen auf Privatgelände liegt in der Regel bei den Kommunen oder den zuständigen Umweltbehörden. Diese Behörden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Abfallvorschriften eingehalten werden und dass Gefahren für die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt abgewendet werden. In vielen Fällen kann auch der Grundstückseigentümer in die Verantwortung genommen werden, insbesondere wenn er für die Ablagerung verantwortlich ist. Es empfiehlt sich, bei konkreten Fällen direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

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