Sind Mikrowellen Gefahrgut zur See?

Antwort

Mikrowellen selbst sind keine Gefahrgüter im Sinne der internationalen Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr (IMDG-Code). Allerdings können bestimmte Bestandteile oder Materialien in Mikrowellen, wie z.B. Batterien oder bestimmte elektronische Komponenten, als Gefahrgut eingestuft werden. Es ist wichtig, die spezifischen Komponenten und Materialien der Mikrowelle zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften für den Transport eingehalten werden. Weitere Informationen findest du im [IMDG-Code](https://www.imo.org/en/OurWork/Safety/Pages/DangerousGoods.aspx).

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