Ja, Kontoführungsgebühren kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben angeben, sofern das Konto betrieblich genutzt wird. Das gilt auch, wenn du das K... [mehr]
Bei der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) für die Einnahmen-berschuss-Rechnung (EÜR) trägst du die Tankbeträge in der Regel unter den Betriebsausgaben ein. Gehe dazu wie folgt vor: 1. Melde dich bei ELSTER an und wähle die EÜR aus. 2. Suche den Abschnitt für Betriebsausgaben. 3. Trage die Tankkosten unter der entsprechenden Kategorie ein, meist unter "Fahrzeugkosten" oder "Betriebsausgaben für Fahrzeuge". 4. Achte darauf, die Beträge korrekt zu dokumentieren und gegebenenfalls Belege bereitzuhalten. Es ist wichtig, die Ausgaben genau zu erfassen, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
Ja, Kontoführungsgebühren kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben angeben, sofern das Konto betrieblich genutzt wird. Das gilt auch, wenn du das K... [mehr]
Die „Exception UID“ beim Elsterformular bezieht sich auf eine technische Fehlermeldung, die während der Nutzung der ELSTER-Software (z.B. ElsterFormular oder Mein ELSTER) auftreten ka... [mehr]
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) trägst du deine Honorarbeträge als Betriebseinnahmen ein. In der offiziellen EÜR-Form (Anlage EÜR), die du beim Finanzamt einr... [mehr]
Nein, die Heizkosten werden in der Regel **nicht** unter der Anlage „Vorsorgeaufwand“ im Elster-Formular eingetragen. Die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ist für Angaben zu Ver... [mehr]