Leistungen bzw. Beiträge an eine Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der deutschen Steuererklärung grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten... [mehr]
Nein, die Heizkosten werden in der Regel **nicht** unter der Anlage „Vorsorgeaufwand“ im Elster-Formular eingetragen. Die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ist für Angaben zu Versicherungen wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungen vorgesehen. Heizkosten gehören zu den sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ oder „Handwerkerleistungen“. Diese können in der Steuererklärung unter dem Punkt „Haushaltsnahe Aufwendungen“ (meist im Hauptvordruck oder in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“/„Handwerkerleistungen“) geltend gemacht werden, **nicht** aber als Vorsorgeaufwand. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite von Elster: [https://www.elster.de/eportal/start](https://www.elster.de/eportal/start)
Leistungen bzw. Beiträge an eine Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der deutschen Steuererklärung grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten... [mehr]
Die „Exception UID“ beim Elsterformular bezieht sich auf eine technische Fehlermeldung, die während der Nutzung der ELSTER-Software (z.B. ElsterFormular oder Mein ELSTER) auftreten ka... [mehr]
Ja, Kontoführungsgebühren kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben angeben, sofern das Konto betrieblich genutzt wird. Das gilt auch, wenn du das K... [mehr]