Werden Heizkosten normalerweise unter Anlage Vorsorgeaufwand im Elster Formular eingetragen?

Antwort

Nein, die Heizkosten werden in der Regel **nicht** unter der Anlage „Vorsorgeaufwand“ im Elster-Formular eingetragen. Die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ist für Angaben zu Versicherungen wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungen vorgesehen. Heizkosten gehören zu den sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ oder „Handwerkerleistungen“. Diese können in der Steuererklärung unter dem Punkt „Haushaltsnahe Aufwendungen“ (meist im Hauptvordruck oder in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“/„Handwerkerleistungen“) geltend gemacht werden, **nicht** aber als Vorsorgeaufwand. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite von Elster: [https://www.elster.de/eportal/start](https://www.elster.de/eportal/start)

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