Ja, Kontoführungsgebühren kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben angeben, sofern das Konto betrieblich genutzt wird. Das gilt auch, wenn du das K... [mehr]
Nein, die Heizkosten werden in der Regel **nicht** unter der Anlage „Vorsorgeaufwand“ im Elster-Formular eingetragen. Die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ist für Angaben zu Versicherungen wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungen vorgesehen. Heizkosten gehören zu den sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ oder „Handwerkerleistungen“. Diese können in der Steuererklärung unter dem Punkt „Haushaltsnahe Aufwendungen“ (meist im Hauptvordruck oder in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“/„Handwerkerleistungen“) geltend gemacht werden, **nicht** aber als Vorsorgeaufwand. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite von Elster: [https://www.elster.de/eportal/start](https://www.elster.de/eportal/start)
Ja, Kontoführungsgebühren kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben angeben, sofern das Konto betrieblich genutzt wird. Das gilt auch, wenn du das K... [mehr]
Um in ELSTER ein Formular zu verlassen, ohne es zu speichern, kannst du einfach das Browserfenster oder den Tab schließen, in dem das Formular geöffnet ist. Alternativ kannst du auch auf &b... [mehr]
Wenn du in Elster der „Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben zum elektronischen Abruf“ zugestimmt hast, erhältst du deinen Steuerbescheid in der Regel **nur noch elekt... [mehr]
Du musst das Feld "ergänzende Angaben zur Steueranmeldung" bei der Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen, wenn du spezielle Informationen angeben musst, die über die regulär... [mehr]
Bei der "Ergänzenden Angabe zur Steueranmeldung" in ELSTER musst du zusätzliche Informationen angeben, die für die korrekte Berechnung deiner Steuer relevant sind. Dazu geh&ou... [mehr]