Die Pauschalen in der Einkommensteuer (EST) können je nach Art der Ausgaben variieren. Für Werbungskosten gibt es beispielsweise eine Werbungskostenpauschale von 1.200 Euro pro Jahr. Bei den... [mehr]
Die Vermögensteuer in Deutschland wurde bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1997 auf Basis des Vermögens eines Steuerpflichtigen erhoben. Der Steuersatz betrug in der Regel 1 % des zu versteuernden Vermögens. Es gab jedoch auch Freibeträge, die je nach Vermögensart und -höhe variieren konnten. Die genaue Höhe der Steuer konnte somit je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen.
Die Pauschalen in der Einkommensteuer (EST) können je nach Art der Ausgaben variieren. Für Werbungskosten gibt es beispielsweise eine Werbungskostenpauschale von 1.200 Euro pro Jahr. Bei den... [mehr]