Wird der Schenkende oder der Beschenkte bei einer Abfrage vom Finanzamt angeschrieben?

Antwort

Bei einer Schenkung kann sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte vom Finanzamt angeschrieben werden. In der Regel ist der Beschenkte verpflichtet, die Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen und gegebenenfalls Schenkungsteuer zu zahlen. Das Finanzamt kann jedoch auch den Schenkenden kontaktieren, um Informationen über die Schenkung zu erhalten. Es ist wichtig, dass beide Parteien die Schenkung ordnungsgemäß dokumentieren und melden, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Finanzen: [bmf.bund.de](https://www.bmf.bund.de).

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