Ob auf einer Rechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, wenn die Leistung in Deutschland erbracht wird, der Kunde aber in Österreich sitzt, hängt von mehreren Faktoren ab, insbe...
Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer in der Reihe befördert oder versendet wird. In Österreich wird der Lieferort bei Reihengeschäften nach den folgenden Grundsätzen bestimmt: 1. **Beförderungs- oder Versendungslieferung**: Die Lieferung, die mit der Beförderung oder Versendung des Gegenstands verbunden ist, wird als die "bewegte Lieferung" bezeichnet. Der Lieferort dieser bewegten Lieferung ist dort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt (§ 3 Abs. 8 UStG). 2. **Ruhende Lieferungen**: Alle anderen Lieferungen in der Reihe, die nicht mit der Beförderung oder Versendung verbunden sind, werden als "ruhende Lieferungen" bezeichnet. Der Lieferort dieser ruhenden Lieferungen ist dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs. 7 UStG). Ein Beispiel zur Veranschaulichung: - Unternehmer A in Deutschland verkauft Ware an Unternehmer B in Österreich. - Unternehmer B verkauft die Ware weiter an Unternehmer C in Italien. - Die Ware wird direkt von A an C geliefert. In diesem Fall: - Die Lieferung von A an B ist die bewegte Lieferung, und der Lieferort ist Deutschland. - Die Lieferung von B an C ist eine ruhende Lieferung, und der Lieferort ist Österreich. Weitere Informationen findest du auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen: [BMF - Umsatzsteuer](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer.html).
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In Österreich gibt es seit dem 1. August 2008 keine klassische Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Das bedeutet, dass auf Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich keine direkte Steuer er...
Ja, der Pauschalbetrag für außergewöhnliche Belastungen wegen eigener Pflegebedürftigkeit (Pflegegeld Stufe 2 oder höher) in Österreich beträgt 600 € jähr...
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