Welche Steuerbegünstigungen erhält in Österreich ein zu Pflegender der Stufe 4?

Antwort

In Österreich gibt es verschiedene Steuerbegünstigungen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige. Für eine Person, die in die Pflegestufe 4 eingestuft ist, können folgende Steuerbegünstigungen relevant sein: 1. **Außergewöhnliche Belastungen**: Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu zählen Kosten für Pflegepersonal, Pflegeheime oder spezielle Pflegeausrüstung. Diese Kosten müssen nachgewiesen werden und können die Steuerlast mindern. 2. **Pflegegeld**: Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. 3. **Freibetrag für Behinderte**: Wenn die pflegebedürftige Person auch eine anerkannte Behinderung hat, kann ein Freibetrag für Behinderte in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Grad der Behinderung ab. 4. **Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt**: Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegekosten auch ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. 5. **Freibetrag für Pflege von Angehörigen**: Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, können sie unter bestimmten Bedingungen einen Freibetrag für die Pflege von Angehörigen geltend machen. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt zu informieren, um alle möglichen Steuerbegünstigungen optimal zu nutzen und die genauen Voraussetzungen zu klären. Weitere Informationen findest du auch auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Finanzen: [bmf.gv.at](https://www.bmf.gv.at).

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