Wie hoch ist die Pauschale für Arbeitsmittel, Telekommunikationskosten und Homeoffice für Selbständige in der Einkommensteuererklärung?

Antwort

Die Pauschalen für Arbeitsmittel, Telekommunikationskosten und Homeoffice können je nach Land und spezifischen steuerlichen Regelungen variieren. In Deutschland können Selbständige folgende Pauschalen in der Einkommensteuererklärung ansetzen: 1. **Arbeitsmittel**: Es gibt keine feste Pauschale, aber du kannst die tatsächlichen Kosten für Arbeitsmittel absetzen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Nettowert von 800 Euro kannst du die Kosten sofort in voller Höhe absetzen. 2. **Telekommunikationskosten**: Hier kannst du in der Regel 20% der Kosten für Telefon und Internet absetzen, maximal jedoch 20 Euro pro Monat, wenn du keine detaillierte Aufstellung der Kosten vorlegst. 3. **Homeoffice-Pauschale**: Für das Jahr 2023 beträgt die Homeoffice-Pauschale 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr (120 Tage). Diese Pauschale kann angesetzt werden, wenn du im Homeoffice arbeitest und kein separates Arbeitszimmer hast. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder auf den offiziellen Seiten des Finanzamts über die aktuellen Regelungen und mögliche Änderungen zu informieren.

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