Fällt ein Minijob bei der Günstigerprüfung des Finanzamtes bei zusätzlichen Kapitaleinkünften ins Gewicht?

Antwort

Ja, ein Minijob kann bei der Günstigerprüfung des Finanzamtes ins Gewicht fallen, insbesondere wenn du zusätzlich Kapitaleinkünfte hast. Bei der Günstigerprüfung wird geprüft ob die Anwendung des Sparer-Pauschbetrags oder die individuelle Besteuerung der Kapitaleünfte für dich günstiger ist. Die Einkünfte aus dem Minijob werden dabei in die Gesamteinkünfte einbezogen, was Auswirkungen auf die Steuerlast haben kann. Es ist ratsam, alle Einkünfte zu berücksichtigen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren, um die beste steuerliche Strategie zu finden.

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