Entscheidet der Leistungsort oder das Land der Rechnungsadresse über die MwSt-Erhebung?

Antwort

Der Leistungsort entscheidet darüber, ob und in welchem Land Mehrwertsteuer (MwSt) erhoben wird. In der Regel gilt, dass die MwSt dort erhoben wird, wo die Leistung tatsächlich erbracht wird. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen oder Lieferungen können jedoch spezielle Regelungen gelten, die im Umsatzsteuergesetz und in den entsprechenden EU-Richtlinien festgelegt sind. Die Rechnungsadresse kann in bestimmten Fällen eine Rolle spielen, ist jedoch nicht der alleinige Faktor für die MwSt-Pflicht.

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