Hundesteuer Berechnung in Baden-Württemberg

Antwort

In Baden-Württemberg wird die Hundesteuer von den jeweiligen Gemeinden festgelegt und kann daher variieren. Grundsätzlich wird die Steuer in der Regel nach der Anzahl der gehaltenen Hunde berechnet. Es gibt oft unterschiedliche Steuersätze für den ersten Hund, den zweiten Hund und weitere Hunde. Zusätzlich können bestimmte Faktoren wie die Rasse des Hundes (z.B. bei als gefährlich eingestuften Rassen) oder die Haltung von Hunden zu gewerblichen Zwecken die Höhe der Steuer beeinflussen. Die genauen Sätze und Regelungen sind in der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde zu finden. Es empfiehlt sich, direkt bei der zuständigen Gemeindebehörde nachzufragen, um die spezifischen Informationen zu erhalten.

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