Kann die Homeofficepauschale für Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit geltend gemacht werden?

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Die Homeoffice-Pauschale kann grundsätzlich nur von Arbeitnehmern geltend werden, die in einemigungsverhältnis stehen. Wenn du arbeitslos bist, kannst du die Pauschale nicht in Anspruch nehmen, da sie an ein aktives Arbeitsverhältnis gebunden ist. Für Weiterbildungsmaßnahmen während der Arbeitslosigkeit gibt es jedoch andere Möglichkeiten, Kosten abzusetzen, wie beispielsweise die Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten als Werbungskosten, sofern du in der Vergangenheit erwerbstätig warst. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt über die genauen Möglichkeiten zu informieren.

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