Bis zu welchem Betrag kann ich jährlich für das Homeoffice als Angestellter Büromöbel und Peripheriegeräte abschreiben?

Antwort

Als Angestellter kannst du für das Homeoffice Büromöbel und Peripheriegeräte in der Regel über die Werbungskosten in deiner Steuererklärung absetzen. Die genauen Beträge können variieren, aber es gibt einige allgemeine Richtlinien: 1. **Büromöbel**: Diese können in der Regel über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, die oft bei 7 Jahren liegt. Du kannst jedoch auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Betrag von 800 Euro netto (952 Euro brutto) im Jahr sofort absetzen. 2. **Peripheriegeräte**: Auch hier gilt die GWG-Regelung. Geräte, die unter die GWG-Grenze fallen, können sofort abgesetzt werden. Höhere Beträge müssen über die Abschreibungsdauer verteilt werden. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren, da individuelle Umstände und Änderungen in der Gesetzgebung Einfluss auf die Absetzbarkeit haben können.

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