Ja, bestimmte Sonderbetriebsausgaben können nicht abziehbare Betriebsausgaben darstellen. Sonderbetriebsausgaben sind Aufwendungen, die ein Mitunternehmer im Zusammenhang mit seiner Beteiligung... [mehr]
Ja, die Anschaffung eines Handys für 250 Euro kann in der Regel für die Sofortabschreibung geeignet sein. In Deutschland dürfen geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Nettowert von 800 Euro im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Da dein Handy unter dieser Grenze liegt, kannst du die Kosten in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe absetzen. Es ist jedoch ratsam, die genauen steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen mit einem Steuerberater zu klären.
Ja, bestimmte Sonderbetriebsausgaben können nicht abziehbare Betriebsausgaben darstellen. Sonderbetriebsausgaben sind Aufwendungen, die ein Mitunternehmer im Zusammenhang mit seiner Beteiligung... [mehr]
Um die Einkommensteuer auf einen Gewinn von 22.000 Euro zu berechnen, sind einige Annahmen nötig, da die genaue Steuerlast von mehreren Faktoren abhängt (z. B. Familienstand, Kirchensteuer,... [mehr]
Als Tierarzt kannst du im Fahrtenbuch alle Fahrten eintragen, die betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Dazu zählen insbesondere: - **Fahrten zu Hausbesuchen bei Patienten (Tiere)** - **Fa... [mehr]
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG regelt das Abzugsverbot für Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder als Betriebsausgaben. Das bedeutet: Solche Zahlungen dürfen den Gewinn ein... [mehr]