Gilt das Periodenabgrenzungsprinzip bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung?

Antwort

Das Periodenabgrenzungsprinzip gilt grundsätzlich auch bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR), jedoch in einer vereinfachten Form. Bei der EÜR werden Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr erfasst, in dem sie tatsächlich zugeflossen oder abgeflossen sind. Das bedeutet, dass die Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben nicht so detailliert wie bei der doppelten Buchführung erfolgen muss. Dennoch sollten zeitliche Abgrenzungen beachtet werden, wenn es um die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu den richtigen Perioden geht, insbesondere bei größeren Beträgen oder wenn es um die steuerliche Behandlung geht.

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