Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen juristischer Personen erhoben wird. Dazu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften...
Der Gewinnfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der in Österreich für bestimmte Einkünfte von Selbständigen und Freiberuflern gilt. Er ermöglicht es, einen Teil des Gewinns steuerfrei zu belassen. Die Ermittlung des Gewinnfreibetrages erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Ermittlung des Gewinns**: Zunächst musst du deinen Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ermitteln. Dies geschieht in der Regel durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. 2. **Höhe des Gewinnfreibetrages**: Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 45.350 Euro pro Jahr. Bei einem Gewinn von bis zu 30.000 Euro kannst du 13% des Gewinns als Freibetrag geltend machen. Bei einem Gewinn zwischen 30.000 und 45.350 Euro wird der Freibetrag gestaffelt. 3. **Investitionsfreibetrag**: Ein Teil des Gewinnfreibetrages kann auch für Investitionen in bestimmte Wirtschaftsgüter verwendet werden. Hierbei gelten spezielle Regelungen, die beachtet werden müssen. 4. **Antragstellung**: Der Gewinnfreibetrag muss in der Steuererklärung beantragt werden. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Nachweise beizufügen. 5. **Beratung**: Es kann sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Möglichkeiten optimal genutzt werden und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Für detaillierte Informationen und aktuelle Regelungen empfiehlt es sich, die Website des österreichischen Finanzministeriums oder einen Steuerberater zu konsultieren.
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen juristischer Personen erhoben wird. Dazu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften...
Ja, es ist wahrscheinlich, dass bei der Aufgabe einer Tankstelle, die zu einem Tankstellennetz wie Esso oder HEM gehört, ein Gewinn nach § 16 EStG (Einkommensteuergesetz) anfällt. **Be...
In Deutschland gilt für Schenkungen und Erbschaften zwischen Eltern und Kindern ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Überschreitest du die...
Der Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten bei Erwerben von Todes wegen beträgt nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) **256.000 Euro**. Diese...
Wenn du Grundsicherung beziehst, zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld (früher Hartz IV), hast du in der Regel so wenig Einkommen, dass du keine Einko...