Mussten im Jahr 2009 Einnahmen aus der Vermietung von Containern in der Anlage V der Einkommensteuererklärung eingetragen werden?

Antwort

Ja, im Jahr 2009 mussten Einnahmen aus der Vermietung von Containern in der Anlage V der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die Anlage V ist für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorgesehen, und dazu zählen auch Einnahmen aus der Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern wie Containern.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wo werden Rückzahlungen von Gesellschaftsanteilen in der Einkommenssteuererklärung eingetragen?

Rückzahlungen von Anteilen einer Gesellschaft (z. B. bei einer GmbH oder Genossenschaft) sind in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften re... [mehr]

Wo werden Herstellungs- und Anschaffungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben?

Herstellungs- und Anschaffungskosten werden in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) oder mit Einkünft... [mehr]

Wo trage ich Honorarbeträge in der EÜR ein?

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) trägst du deine Honorarbeträge als Betriebseinnahmen ein. In der offiziellen EÜR-Form (Anlage EÜR), die du beim Finanzamt einr... [mehr]

Wie werden Einnahmen aus der Überlassung von Sachen in Rumänien (außer den unter Punkt 1.3.2. und 1.3.3. genannten) steuerlich behandelt?

Die Formulierung „Venituri din Romania - cedarea folosintei bunurilor (altele decat cele de la pct.1.3.2. si pct.1.3.3.)“ bedeutet auf Deutsch: „Einkünfte aus Rumänien &nd... [mehr]