Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) trägst du deine Honorarbeträge als Betriebseinnahmen ein. In der offiziellen EÜR-Form (Anlage EÜR), die du beim Finanzamt einr... [mehr]
Einnahmen aus der Vermietung von Containern werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung eingetragen, solange diese Vermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG (Einkommensteuergesetz) gilt. Es gibt keine spezifische zeitliche Begrenzung, bis wann diese Einnahmen eingetragen werden müssen, solange die Vermietungstätigkeit besteht und steuerlich relevant ist. Die Anlage V ist für alle Jahre relevant, in denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Die Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Für Steuerpflichtige, die steuerlich beraten werden, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) trägst du deine Honorarbeträge als Betriebseinnahmen ein. In der offiziellen EÜR-Form (Anlage EÜR), die du beim Finanzamt einr... [mehr]
Die Formulierung „Venituri din Romania - cedarea folosintei bunurilor (altele decat cele de la pct.1.3.2. si pct.1.3.3.)“ bedeutet auf Deutsch: „Einkünfte aus Rumänien &nd... [mehr]
Richtig. Eine Steuer, die keinen Wohlfahrtsverlust verursacht, würde bedeuten, dass sie keine Verzerrungen im Markt verursacht und somit keine negativen Auswirkungen auf das Verhalten von Konsume... [mehr]