Ändern Corona-Vereinfachungen die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers?

Antwort

Ja, die Corona-Vereinfachungen haben die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers beeinflusst. Normalerweise kann ein häusliches Arbeitszimmer nur dann voll steuerlich abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden jedoch zusätzliche Erleichterungen eingeführt. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde eine Homeoffice-Pauschale eingeführt, die es ermöglicht, auch ohne ein separates Arbeitszimmer bestimmte Kosten abzusetzen. Diese Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt oder nicht. Wenn das häusliche Arbeitszimmer weiterhin den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, bleibt die volle Absetzbarkeit bestehen. Die Homeoffice-Pauschale ist eine zusätzliche Möglichkeit für diejenigen, die kein separates Arbeitszimmer haben oder deren Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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