Muss ich meine Aufsichtsratsvergütung in meiner Einkommensteuererklärung mit oder ohne Umsatzsteuer ansetzen?

Antwort

Die Aufsichtsratsvergütung ist in der Regel umsatzsteuerfrei, da sie als Vergütung für eine Tätigkeit im Rahmen der Aufsichtsrats gilt. Daher musst du die Vergütung in deiner Einkommensteuererklärung ohne Umsatzsteuer als Einnahmen ansetzen. Es ist jedoch ratsam, im Zweifelsfall einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

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