Die sozialpädagogische Gruppenarbeit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) nicht explizit als eigenständiger Begriff verankert. Sie wird jedoch im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe behandelt, insb... [mehr]
Öffentliche Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) sind Institutionen und Behörden, die für die Gewährung von Sozialleistungen zuständig sind. Dazu gehören in erster Linie: 1. **Die Bundesagentur für Arbeit**: Zuständig für Arbeitsförderung und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2. **Die Träger der Sozialhilfe**: Dazu zählen die Kommunen, die für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen verantwortlich sind. 3. **Die gesetzlichen Krankenkassen**: Diese übernehmen die Kosten für medizinische Leistungen und Behandlungen. 4. **Die Rentenversicherungsträger**: Zuständig für die Gewährung von Renten und anderen Leistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung. 5. **Die Unfallversicherungsträger**: Diese sind für Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig. 6. **Die Pflegekassen**: Diese übernehmen Leistungen für die Pflegebedürftigen. Diese Träger sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Leistungen zu erbringen und die entsprechenden Ansprüche der Bürger zu prüfen und zu erfüllen.
Die sozialpädagogische Gruppenarbeit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) nicht explizit als eigenständiger Begriff verankert. Sie wird jedoch im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe behandelt, insb... [mehr]
Im Zehnten Sozialgesetzbuch (SGB X) gibt es verschiedene Arten von Aufhebungen, die sich grob in folgende Kategorien unterteilen lassen: 1. **Aufhebung von Verwaltungsakten**: Dies betrifft die R&uum... [mehr]
§ 16 des Sozialgesetzbuches (SGB) bezieht sich auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, insbesondere auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dieser Paragraph regelt die Vora... [mehr]