Auf welcher Rechtsgrundlage im SGB XII kann das Sozialamt einen Sozialhilfebescheid nach einem Gewinn ändern?

Antwort

Die Rechtsgrundlage für die Änderung eines Sozialhilfebescheids im SGB XII nach einem Gewinn findet sich in § 48 SGB X. Dieser Paragraph regelt die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten, wenn sich die zugrunde liegenden Tatsachen geändert haben oder wenn der Bescheid auf einer falschen rechtlichen Bewertung beruht. Insbesondere kann das Sozialamt den Bescheid ändern, wenn sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse des Hilfebedürftigen durch den Gewinn verändert haben.

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