§ 16 des Sozialgesetzbuches (SGB) bezieht sich auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, insbesondere auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dieser Paragraph regelt die Vora... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für die Änderung eines Sozialhilfebescheids im SGB XII nach einem Gewinn findet sich in § 48 SGB X. Dieser Paragraph regelt die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten, wenn sich die zugrunde liegenden Tatsachen geändert haben oder wenn der Bescheid auf einer falschen rechtlichen Bewertung beruht. Insbesondere kann das Sozialamt den Bescheid ändern, wenn sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse des Hilfebedürftigen durch den Gewinn verändert haben.
§ 16 des Sozialgesetzbuches (SGB) bezieht sich auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, insbesondere auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dieser Paragraph regelt die Vora... [mehr]