Das Jobcenter ist grundsätzlich berechtigt, Einkommensauskünfte von unterhaltspflichtigen Personen anzufordern, auch wenn bereits ein Unterhaltstitel (z. B. Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschl... [mehr]
Das Jobcenter darf die 30 Euro Versicherungspauschale in der Regel nicht ohne Zustimmung des Leistungsberechtigten abziehen. Diese Pauschale ist dazu gedacht, bestimmte Kosten für Versicherungen abzudecken, und sollte nur dann abgezogen werden, wenn dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach vorheriger Information und Zustimmung des Betroffenen erfolgt. Bei Unsicherheiten oder Problemen ist es ratsam, sich direkt an das Jobcenter oder an eine Beratungsstelle zu wenden.
Das Jobcenter ist grundsätzlich berechtigt, Einkommensauskünfte von unterhaltspflichtigen Personen anzufordern, auch wenn bereits ein Unterhaltstitel (z. B. Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschl... [mehr]