Das Jobcenter ist grundsätzlich berechtigt, Einkommensauskünfte von unterhaltspflichtigen Personen anzufordern, auch wenn bereits ein Unterhaltstitel (z. B. Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschl... [mehr]
Das Jobcenter ist grundsätzlich berechtigt, Einkommensauskünfte von unterhaltspflichtigen Personen anzufordern, auch wenn bereits ein Unterhaltstitel (z. B. Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschl... [mehr]