Wie hoch ist die Vermögensfreigrenz der Eingliederungshilfe?

Antwort

Die Vermögensfreigrenze für die Eingliederungshilfe liegt in Deutschland in der Regel bei 5.000 Euro für alleinstehende Personen. Für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften kann die Freigrenze höher sein, oft um die 10.000 Euro. Es gibt jedoch auch zusätzliche Freibeträge, die je nach individueller Situation, wie z.B. für notwendige Anschaffungen oder Altersvorsorge, berücksichtigt werden können. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Sozialbehörden oder Beratungsstellen über die genauen Regelungen und Freibeträge zu informieren, da diese variieren können.

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