Werden Preisgelder auf ALG 1 angerechnet?

Antwort

Ja, Preisgelder können auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) angerechnet werden. Grundsätzlich gilt, dass Einkommen, das während des Bezugs von ALG I erzielt wird, angerechnet wird. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Regelungen, die je nach Höhe des Preisgeldes und der individuellen Situation variieren können. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten und mögliche Auswirkungen auf den Leistungsbezug zu klären.

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