Bei der **Hilfe zur Pflege** nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) prüft das Sozialamt, ob und in welchem Umfang eigenes Vermögen für die Pflegekosten eingesetzt werden muss. Die wich... [mehr]
Wie viel Geld oder Vermögen du behalten darfst, wenn du ins Altersheim musst und Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) beantragst, hängt von den gesetzlichen Vorgaben ab. In Deutschland gelten folgende Grundsätze: **1. Schonvermögen:** Du darfst einen bestimmten Betrag als sogenanntes „Schonvermögen“ behalten. Das sind aktuell (Stand 2024) in der Regel 10.000 Euro pro Person (§ 90 SGB XII). Dieses Geld bleibt unangetastet. **2. Selbstgenutztes Wohneigentum:** Wenn du ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt und diese selbst bewohnst, zählt diese Immobilie unter bestimmten Bedingungen ebenfalls zum Schonvermögen. Sie darf „angemessen“ sein, das heißt, sie darf nicht zu groß oder zu luxuriös sein. Musst du jedoch ins Heim und kannst die Immobilie nicht mehr selbst nutzen, wird sie in der Regel nicht mehr als Schonvermögen anerkannt. Dann kann verlangt werden, dass das Haus verkauft wird, um die Heimkosten zu decken. **3. Weitere Vermögenswerte:** Andere Vermögenswerte wie Sparguthaben, Wertpapiere oder weitere Immobilien müssen in der Regel zur Finanzierung der Heimkosten eingesetzt werden, sofern sie über dem Schonvermögen liegen. **4. Taschengeld:** Wenn du im Heim lebst und Sozialhilfe erhältst, bekommst du ein monatliches Taschengeld (Barbetrag zur persönlichen Verfügung). Das sind derzeit etwa 135 Euro pro Monat (Stand 2024). **Fazit:** - 10.000 Euro Schonvermögen bleiben dir. - Selbstgenutztes Wohneigentum nur, solange du es selbst bewohnst. - Weitere Immobilien oder Vermögen müssen in der Regel eingesetzt werden. - Monatliches Taschengeld im Heim. **Wichtig:** Die genaue Situation kann je nach Bundesland und Einzelfall variieren. Es empfiehlt sich eine Beratung beim Sozialamt oder bei einer Sozialberatungsstelle. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/sozialhilfe-hilfe-zur-pflege.html).
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