Beim Bezug von Sozialhilfe und Eingliederungshilfe in Deutschland gilt das sogenannte „Schonvermögen“. Das bedeutet, dass bestimmte Vermögenswerte nicht für den Lebensunterh... [mehr]
Bei der Entscheidung über Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe sind die Behörden an die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) IX gebunden. Insbesondere sind die Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen relevant. Die Verfahrensordnung umfasst unter anderem die Grundsätze der Mitwirkungspflicht, die Anhörung der Betroffenen sowie die Entscheidung innerhalb angemessener Fristen. Zudem sind die allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetze der jeweiligen Bundesländer zu beachten, die spezifische Vorgaben für das Verfahren enthalten können.
Beim Bezug von Sozialhilfe und Eingliederungshilfe in Deutschland gilt das sogenannte „Schonvermögen“. Das bedeutet, dass bestimmte Vermögenswerte nicht für den Lebensunterh... [mehr]
Ja, ich weiß, wovon du sprichst. In der Eingliederungshilfe bezeichnet "BEi" in der Regel den "Bericht zur Entwicklung und individuellen Teilhabeplanung" oder auch "Beri... [mehr]
Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind beides Leistungen des deutschen Sozialrechts, unterscheiden sich aber in Zielgruppe, Zweck und rechtlicher Grundlage: **Eingliederungshilfe** - **Zielgruppe... [mehr]