Welche Verfahrensordnung müssen Behörden bei Ansprüchen auf Eingliederungshilfe beachten?

Antwort

Bei der Entscheidung über Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe sind die Behörden an die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) IX gebunden. Insbesondere sind die Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen relevant. Die Verfahrensordnung umfasst unter anderem die Grundsätze der Mitwirkungspflicht, die Anhörung der Betroffenen sowie die Entscheidung innerhalb angemessener Fristen. Zudem sind die allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetze der jeweiligen Bundesländer zu beachten, die spezifische Vorgaben für das Verfahren enthalten können.

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