Der Eigenbeitrag in der Eingliederungshilfe wird in der Regel auf Basis des Einkommens und Vermögens der betroffenen Person berechnet. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. **E... [mehr]
Bei der Entscheidung über Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe sind die Behörden an die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) IX gebunden. Insbesondere sind die Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen relevant. Die Verfahrensordnung umfasst unter anderem die Grundsätze der Mitwirkungspflicht, die Anhörung der Betroffenen sowie die Entscheidung innerhalb angemessener Fristen. Zudem sind die allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetze der jeweiligen Bundesländer zu beachten, die spezifische Vorgaben für das Verfahren enthalten können.
Der Eigenbeitrag in der Eingliederungshilfe wird in der Regel auf Basis des Einkommens und Vermögens der betroffenen Person berechnet. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. **E... [mehr]
In Niedersachsen sind die wichtigsten Paragraphen für die qualifizierte Assistenz in der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert, insbesondere im SGB IX und SGB XII. 1. **SGB IX... [mehr]