Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind beides Leistungen des deutschen Sozialrechts, unterscheiden sich aber in Zielgruppe, Zweck und rechtlicher Grundlage: **Eingliederungshilfe** - **Zielgruppe... [mehr]
Ja, ich weiß, wovon du sprichst. In der Eingliederungshilfe bezeichnet "BEi" in der Regel den "Bericht zur Entwicklung und individuellen Teilhabeplanung" oder auch "Bericht zur Eingliederungshilfe". Dieser Bericht wird für Menschen mit Behinderungen erstellt, die in einer besonderen Wohnform (z. B. Wohnheim, betreutes Wohnen) leben. Ziel ist es, den individuellen Unterstützungsbedarf, die Teilhabeziele und die Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe zu dokumentieren und zu planen. Wenn du konkrete Fragen zum Aufbau, zu Inhalten oder zur Formulierung eines BEi hast, stelle sie bitte präzise.
Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind beides Leistungen des deutschen Sozialrechts, unterscheiden sich aber in Zielgruppe, Zweck und rechtlicher Grundlage: **Eingliederungshilfe** - **Zielgruppe... [mehr]
Der Eigenbeitrag in der Eingliederungshilfe wird in der Regel auf Basis des Einkommens und Vermögens der betroffenen Person berechnet. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. **E... [mehr]