Kann ein Untermieter ohne Zustimmung des Hauptvermieters Bürgergeld beziehen?

Antwort

Um Bürgergeld zu beziehen, ist in der Regel eine Zustimmung des Hauptvermieters erforderlich, da die Kosten für die Unterkunft in die Berechnung des Bürgergeldes einfließen. Ohne diese Zustimmung kann es schwierig sein, die tatsächlichen Wohnkosten nachzuweisen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder einem Sozialberater zu informieren, um die genauen Anforderungen und Möglichkeiten zu klären.

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