Nach welchen Regelungen beurteilt man die Gefährdung durch Sturz?

Antwort

Die Beurteilung der Gefährdung durch Sturz erfolgt in der Regel nach den Vorgaben der Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen, insbesondere der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Wichtige Aspekte sind: 1. **Gefährdungsbeurteilung**: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Sturzrisiken zu identifizieren und zu bewerten. 2. **Risikofaktoren**: Dabei werden verschiedene Risikofaktoren berücksichtigt, wie z.B. die Beschaffenheit des Bodens, die Nutzung von Leitern und Gerüsten, die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie die persönliche Schutzausrüstung. 3. **Präventionsmaßnahmen**: Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung müssen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen ergriffen werden, wie z.B. die Verbesserung der Beleuchtung, die Beseitigung von Stolperfallen oder die Schulung der Mitarbeiter. 4. **Dokumentation**: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die getroffenen Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Die genauen Regelungen können je nach Branche und spezifischen Gegebenheiten variieren. Es ist ratsam, sich an die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Normen zu halten.

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