Was passiert mit geerbten Immobilien während der Ehe bei einer Scheidung?

Antwort

Bei einer Scheidung hängt der Umgang mit während der Ehe geerbten Immobilien von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Güterstand, in dem die Ehepartner leben. In Deutschland gibt es drei Hauptgüterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. 1. **Zugewinngemeinschaft**: In diesem häufigsten Güterstand bleibt das geerbte Vermögen grundsätzlich im Eigentum des Erben. Bei der Scheidung wird jedoch der Zugewinn, also die Wertsteigerung des Vermögens während der Ehe, ausgeglichen. Das bedeutet, dass der andere Ehepartner einen Anspruch auf einen Teil des Zugewinns haben kann, der durch die Immobilie entstanden ist. 2. **Gütertrennung**: Hier bleibt das geerbte Vermögen ebenfalls im Eigentum des Erben, und es findet kein Zugewinnausgleich statt. Jeder Ehepartner behält sein Vermögen, und es gibt keine Ansprüche auf den Besitz des anderen. 3. **Gütergemeinschaft**: In diesem Fall wird das geerbte Vermögen in das Gemeinschaftsvermögen einbezogen, es sei denn, es wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einer Scheidung wird das gesamte Vermögen geteilt. Es ist ratsam, sich im Falle einer Scheidung rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände und die beste Vorgehensweise zu klären.

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