Bei einer Scheidung hängt der Umgang mit während der Ehe geerbten Immobilien von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Güterstand, in dem die Ehepartner leben. In Deutschland gibt... [mehr]
Der Zugewinnausgleich wird im Falle einer Scheidung in Deutschland folgendermaßen berechnet: 1. **Ermittlung des Anfangsvermögens**: Das Anfangsvermögen jedes Ehepartners wird zu Beginn der Ehe festgestellt. Hierzu zählen alle Vermögenswerte, die jeder Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt. 2. **Ermittlung des Endvermögens**: Das Endvermögen jedes Ehepartners wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt. Hierzu zählen alle Vermögenswerte, die jeder Ehepartner zu diesem Zeitpunkt besitzt. 3. **Berechnung des Zugewinns**: Der Zugewinn jedes Ehepartners wird berechnet, indem das Anfangsvermögen vom Endvermögen abgezogen wird: \[ \text{Zugewinn} = \text{Endvermögen} - \text{Anfangsvermögen} \] 4. **Vergleich der Zugewinne**: Die Zugewinne beider Ehepartner werden miteinander verglichen. Derjenige Ehepartner, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehepartner ausgleichen. Beispiel: - Anfangsvermögen Ehepartner A: 10.000 € - Endvermögen Ehepartner A: 50.000 € - Zugewinn Ehepartner A: 40.000 € - Anfangsvermögen Ehepartner B: 5.000 € - Endvermögen Ehepartner B: 25.000 € - Zugewinn Ehepartner B: 20.000 € Differenz der Zugewinne: 40.000 € - 20.000 € = 20.000 € Der Ausgleichsbetrag beträgt die Hälfte der Differenz: 20.000 € / 2 = 10.000 € Ehepartner A muss also 10.000 € an Ehepartner B zahlen. Weitere Informationen und detaillierte Regelungen können im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachgelesen werden, insbesondere in den §§ 1372 bis 1390 BGB.
Bei einer Scheidung hängt der Umgang mit während der Ehe geerbten Immobilien von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Güterstand, in dem die Ehepartner leben. In Deutschland gibt... [mehr]