Was gilt als überwiegendes Interesse, um einen Reha-Antrag nach Frist der Krankenkasse zu stellen?

Antwort

Ein überwiegendes Interesse, einen Reha-Antrag später als die von der Krankenkasse gesetzte Frist zu stellen, kann in verschiedenen Situationen vorliegen. Dazu zählen: 1. **Gesundheitliche Gründe**: Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage warst, den Antrag fristgerecht zu stellen, kann dies als überwiegendes Interesse gelten. Hierzu sollten ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden. 2. **Unzureichende Informationen**: Wenn du nicht ausreichend über die Fristen oder den Antragsprozess informiert warst, könnte dies ebenfalls ein Grund sein, der berücksichtigt wird. 3. **Persönliche Umstände**: Schwere persönliche oder familiäre Umstände, die dich daran gehindert haben, den Antrag rechtzeitig zu stellen, können ebenfalls als überwiegendes Interesse anerkannt werden. 4. **Rechtliche Beratung**: Wenn du rechtliche Beratung in Anspruch genommen hast und diese dich daran gehindert hat, den Antrag fristgerecht zu stellen, könnte dies ebenfalls relevant sein. Es ist wichtig, die Gründe gut zu dokumentieren und gegebenenfalls Nachweise beizufügen, um die verspätete Antragstellung zu begründen.

Kategorie: Rente Tags: Reha Antrag Frist
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