Der bürgerliche Name von Papst Johannes Paul II. war Karol Józef Wojtyła.
Der Spruch, dass „wenn sie in der Sterbestunde noch ‚Jesus‘ sagen können, gilt ein Ablass aller Sünden und Sündenstrafen“, wird häufig Papst Johannes XXIII. zugeschrieben. Allerdings gibt es dafür keine belegte Quelle in den offiziellen Dokumenten oder Schriften von Johannes XXIII. Es handelt sich eher um eine volkstümliche Überlieferung oder einen sogenannten „frommen Spruch“, der im Umlauf ist, aber nicht als offizielle Lehre der katholischen Kirche gilt. Nach katholischer Lehre ist für den vollständigen Ablass (Nachlass aller zeitlichen Sündenstrafen) normalerweise das Erfüllen bestimmter Bedingungen notwendig: Beichte, Kommunion, Gebet in den Anliegen des Papstes und die innere Abkehr von jeder Sünde. In Todesgefahr kann ein vollkommener Ablass auch ohne die üblichen Bedingungen gewährt werden, wenn der Sterbende zumindest ein Gebet spricht oder im Herzen Gott anruft, sofern er zu Lebzeiten regelmäßig gebetet hat (vgl. Enchiridion Indulgentiarum, Nr. 12). Das bloße Aussprechen des Namens „Jesus“ in der Sterbestunde kann also Ausdruck eines solchen Herzensgebets sein, garantiert aber nicht automatisch einen vollständigen Ablass im Sinne der kirchlichen Lehre. Die Kirche vertraut jedoch auf Gottes Barmherzigkeit, besonders in der Sterbestunde. Fazit: Der Spruch ist nicht wörtlich als offizielle Lehre der Kirche oder als Zitat von Johannes XXIII. belegt, sondern eher eine volkstümliche Zuspitzung. Die katholische Kirche betont aber die große Bedeutung des Vertrauens auf Jesus und die Barmherzigkeit Gottes im Angesicht des Todes.
Der bürgerliche Name von Papst Johannes Paul II. war Karol Józef Wojtyła.
Ja, das ist richtig. In Johannes 1, Vers 1 („Im Anfang war das Wort, und das Wort war bei Gott, und das Wort war Gott.“) wird „das Wort“ (griechisch: „Logos“) als g... [mehr]